Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis werden in der Regel vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Üblicherweise übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vor Beginn einer Behandlung, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten vollständig oder nur zu Teilen übernimmt. Ich rechne nach der Gebührenordnung für privat praktizierende Psychotherapeuten (GOP) ab und lege als Steigerungssatz für mein Honorar den 3,0 fachen bzw. 131,16 € zu Grunde. Kosten, die Ihre Krankenversicherung nicht übernimmt, müssen privat übernommen werden.

Selbstzahler

Wünschen Sie die Kosten der Behandlung selber zu übernehmen, so findet keine Abrechnung über eine Krankenversicherung statt und die Behandlung kann bei freien Kapazitäten direkt beginnen.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Steigerungsfaktor für die Ziffer 870 (Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten) beträgt derzeit 3,0. Das entspricht einem Honorar von 131,16 €.